Rechtsprechung
   BVerwG, 15.03.1995 - 1 D 14.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,11415
BVerwG, 15.03.1995 - 1 D 14.93 (https://dejure.org/1995,11415)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.1995 - 1 D 14.93 (https://dejure.org/1995,11415)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 1995 - 1 D 14.93 (https://dejure.org/1995,11415)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,11415) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zollbeamter des mittleren Dienstes - Fernbleiben vom Dienst während eines Zeitraums von 16 Monaten - Eingeschränkte Dienstfähigkeit - Verpflichtung der Anzeige einer bestehenden Innendienstfähigkeit gegenüber dem Dienstherrn - Entfernung aus dem Dienst als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.11.1994 - 1 D 15.94

    Vornahme eines Dienstvergehens durch einen Beamten - Schuldhaftes ungenehmigtes

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1995 - 1 D 14.93
    Setzt sich der Beamte gleichwohl über diese Erkenntnis hinweg, offenbart er ein so hohes Maß an Verantwortungslosigkeit, Pflichtvergessenheit und Mangel an Einsicht in die Notwendigkeit einer geordneten Verwaltung, daß in aller Regel das Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn zerstört ist (stRspr vgl. zuletzt Urteil vom 23. November 1994 - BVerwG 1 D 15.94 -).
  • BVerwG, 09.10.2002 - 1 D 3.02

    Oberlokomotivführer bei der Bahn; schuldhaft ungenehmigtes Fernbleiben vom Dienst

    Er muss bei eingeschränkter Dienstfähigkeit von sich aus eine bestehende Innendienstfähigkeit dem Dienstherrn anzeigen (Urteil vom 15. März 1995 BVerwG 1 D 14.93 BVerwG DokBer B 1995, 189, Beschluss vom 22. Oktober 1999 BVerwG 1 DB 28.99 ).
  • BVerwG, 25.11.1998 - 1 D 19.97

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst - Pflicht eines

    Auch bei eingeschränkter Dienstfähigkeit muß ein Beamter zum Dienst erscheinen und die Aufgaben erledigen, zu denen noch Befähigung besteht (Urteil vom 15. März 1995 - BVerwG 1 D 14.93 - ).

    Setzt sich der Beamte gleichwohl über diese Erkenntnis hinweg, offenbart er ein so hohes Maß an Verantwortungslosigkeit, Pflichtvergessenheit und Mangel an Einsicht in die Notwendigkeit einer geordneten Verwaltung, daß in aller Regel das Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn zerstört ist (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 15. März 1995 - BVerwG 1 D 14.93 - a.a.O.).

  • BVerwG, 12.04.2000 - 1 D 12.99

    Fernmeldebeamter des mittleren Dienstes; unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst (über

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 5. Juli 1994, a.a.O.; Urteil vom 15. März 1995 - BVerwG 1 D 14.93 - ; Urteil vom 20. August 1996 - BVerwG 1 D 99.95 -) reicht es jedoch nicht aus, wenn die Erklärung der Dienstbereitschaft lediglich im Rahmen einer Vernehmung im Disziplinarverfahren abgegeben wird.
  • BVerwG, 22.10.1999 - 1 DB 28.99

    Vorrang postbetriebsärztlicher Bescheinigungen gegenüber privatärztlichen

    Nach der Rechtsprechung des Senats muß ein Beamter grundsätzlich zum Dienst erscheinen und die Aufgaben erledigen, zu denen noch Befähigung besteht (Urteil vom 15. März 1995 - BVerwG 1 D 14.93 - ).
  • BVerwG, 26.05.1998 - 1 DB 26.97

    Verhängen einer Disziplinarmaßnahme - Verlust von Dienstbezügen - Verstoß gegen

    Sie hat die Aufgaben zu erledigen, zu denen sie noch befähigt ist (Beschluß vom 15. März 1995 - BVerwG 1 D 14.93 - ; Köhler/Ratz, BDO, 2. Aufl., 1994, B. II. 3 Rn. 6).
  • BVerwG, 09.07.1993 - 1 DB 9.93

    Anforderungen an die Durchführung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens -

    Es hat sich dabei im wesentlichen auf die Feststellungen aus einem z. Z. in der Berufungsinstanz beim Senat anhängigen, frühere Fehlzeiten des Beamten betreffendes Disziplinarverfahren - BDiG IV VL 20/92/IV BK 2/92, BVerwG 1 D 14.93 - gestützt, in welchem festgestellt wurde, daß er aufgrund der angegebenen Erkrankungen keinesfalls dienstunfähig, allenfalls nur eingeschränkt dienstfänig sei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht