Rechtsprechung
BVerwG, 15.03.1995 - 1 D 14.93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zollbeamter des mittleren Dienstes - Fernbleiben vom Dienst während eines Zeitraums von 16 Monaten - Eingeschränkte Dienstfähigkeit - Verpflichtung der Anzeige einer bestehenden Innendienstfähigkeit gegenüber dem Dienstherrn - Entfernung aus dem Dienst als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 26.11.1992 - IV VL 28/92
- BVerwG, 15.03.1995 - 1 D 14.93
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 23.11.1994 - 1 D 15.94
Vornahme eines Dienstvergehens durch einen Beamten - Schuldhaftes ungenehmigtes …
Auszug aus BVerwG, 15.03.1995 - 1 D 14.93
Setzt sich der Beamte gleichwohl über diese Erkenntnis hinweg, offenbart er ein so hohes Maß an Verantwortungslosigkeit, Pflichtvergessenheit und Mangel an Einsicht in die Notwendigkeit einer geordneten Verwaltung, daß in aller Regel das Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn zerstört ist (stRspr vgl. zuletzt Urteil vom 23. November 1994 - BVerwG 1 D 15.94 -).
- BVerwG, 09.10.2002 - 1 D 3.02
Oberlokomotivführer bei der Bahn; schuldhaft ungenehmigtes Fernbleiben vom Dienst …
Er muss bei eingeschränkter Dienstfähigkeit von sich aus eine bestehende Innendienstfähigkeit dem Dienstherrn anzeigen (Urteil vom 15. März 1995 BVerwG 1 D 14.93 BVerwG DokBer B 1995, 189, Beschluss vom 22. Oktober 1999 BVerwG 1 DB 28.99 ). - BVerwG, 25.11.1998 - 1 D 19.97
Disziplinarmaßnahme der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst - Pflicht eines …
Auch bei eingeschränkter Dienstfähigkeit muß ein Beamter zum Dienst erscheinen und die Aufgaben erledigen, zu denen noch Befähigung besteht (Urteil vom 15. März 1995 - BVerwG 1 D 14.93 - ).Setzt sich der Beamte gleichwohl über diese Erkenntnis hinweg, offenbart er ein so hohes Maß an Verantwortungslosigkeit, Pflichtvergessenheit und Mangel an Einsicht in die Notwendigkeit einer geordneten Verwaltung, daß in aller Regel das Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn zerstört ist (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 15. März 1995 - BVerwG 1 D 14.93 - a.a.O.).
- BVerwG, 12.04.2000 - 1 D 12.99
Fernmeldebeamter des mittleren Dienstes; unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst (über …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (…Beschluß vom 5. Juli 1994, a.a.O.; Urteil vom 15. März 1995 - BVerwG 1 D 14.93 - ; Urteil vom 20. August 1996 - BVerwG 1 D 99.95 -) reicht es jedoch nicht aus, wenn die Erklärung der Dienstbereitschaft lediglich im Rahmen einer Vernehmung im Disziplinarverfahren abgegeben wird.
- BVerwG, 22.10.1999 - 1 DB 28.99
Vorrang postbetriebsärztlicher Bescheinigungen gegenüber privatärztlichen …
Nach der Rechtsprechung des Senats muß ein Beamter grundsätzlich zum Dienst erscheinen und die Aufgaben erledigen, zu denen noch Befähigung besteht (Urteil vom 15. März 1995 - BVerwG 1 D 14.93 - ). - BVerwG, 26.05.1998 - 1 DB 26.97
Verhängen einer Disziplinarmaßnahme - Verlust von Dienstbezügen - Verstoß gegen …
Sie hat die Aufgaben zu erledigen, zu denen sie noch befähigt ist (Beschluß vom 15. März 1995 - BVerwG 1 D 14.93 - ;… Köhler/Ratz, BDO, 2. Aufl., 1994, B. II. 3 Rn. 6). - BVerwG, 09.07.1993 - 1 DB 9.93
Anforderungen an die Durchführung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens - …
Es hat sich dabei im wesentlichen auf die Feststellungen aus einem z. Z. in der Berufungsinstanz beim Senat anhängigen, frühere Fehlzeiten des Beamten betreffendes Disziplinarverfahren - BDiG IV VL 20/92/IV BK 2/92, BVerwG 1 D 14.93 - gestützt, in welchem festgestellt wurde, daß er aufgrund der angegebenen Erkrankungen keinesfalls dienstunfähig, allenfalls nur eingeschränkt dienstfänig sei.